Hundetrainer*in

Andere Bezeichnung(en):
Hundetrainer*in, Hundeausbildner*in, Hundeabrichter*in

Berufsbeschreibung

Hundetrainer*innen trainieren Hunde aller Rassen. Sie bringen diesen Grundkommandos wie "Sitz", "Platz", "bei Fuß" bei und führen auch schwierige Spezialausbildungen wie z. B. Spürhund- oder Blindenhundausbildung durch. Dabei orientieren sie sich an erprobten Ausbildungsmodellen und arbeiten eng mit den Hundebesitzer*innen bzw. den Hundeführer*innen (bei Polizei-, Lawinenhunden) zusammen. Sie arbeiten in Hundeschulen, im Auftrag von Polizei, Bundesheer und Rettungsdiensten sowie als selbstständige Hundetrainer*innen. Sie üben ihren Beruf sowohl haupt- als auch nebenberuflich aus.

Siehe auch die Spezialisierung Assistenzhundetrainer*in

Hundetrainer*innen bilden Hunde aller Rassen aus. Dabei orientieren sie sich an erprobten Ausbildungsmodellen und entwickeln eigene Ausbildungspläne. Bei allen ihren Tätigkeiten achten sie darauf, dass die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes eingehalten werden.

In Hundeschulen werden Kurse verschiedener Stufen abgehalten. In Grundkursen werden den Tieren zunächst die Basiskommandos wie "bei Fuß gehen" oder "Sitz", "Platz", "Bring" beigebracht. Dieser Grundkurs endet mit der sogenannten Gehorsamkeitsprüfung, bei der Hunde und Hundebesitzer*innen die Kommandos vor einer Jury demonstrieren müssen. Aufbauend auf den Grundkurs, der für alle Hunderassen geeignet ist, schließen spezielle Kurse an (z. B. Fährtensuche, Schutz- und Wachhundausbildung), für die in der Regel nur Hunde mit bestimmten Charaktereigenschaften in Frage kommen.

Hundetrainer*innen arbeiten auch für Polizei, Militär und Rettungsdienste und bilden dort Hunde bestimmter Rassen (häufig Schäfer, Rottweiler) für bestimmte Einsatzgebiete aus. Im Polizeidienst werden Hundestaffeln bei der Suche nach Tätern, Beweismitteln, Drogen oder Sprengstoff, im Rettungsdienst bei der Suche nach Verschütteten, Verunglückten und Vermissten eingesetzt. Sie arbeiten dabei eng mit den Hundeführer*innen zusammen, die für die Haltung, Pflege und Betreuung der Hunde zuständig sind.

Ein wichtiger Ausbildungsbereich ist die Abrichtung von Blindenhunden. Für diese besonders anspruchsvolle Ausbildung kommen nur Hunde in Frage, die eine ganze Reihe wichtiger Eigenschaften mitbringen, z. B. soziale Verträglichkeit, hohe Belastbarkeit auch in Stresssituationen, geringe Aggressivität und Ängstlichkeit, Folgsamkeit, Lernwilligkeit und Lernfähigkeit, aber z. B. auch körperliche Gesundheit und eine Schulterhöhe, die zwischen 50 und 65 cm liegen sollte.

Außerhalb von  Exekutive und Bundesheer, die Hundetrainer*innen in Vollzeit beschäftigen, sind Hundetrainer*innen an allgemeinen Hundeschulen oder Hundevereinen neben- oder hauptberuflich tätig. Viele Hundetrainer*innen üben ihren Beruf selbstständig im Rahmen des freien Gewerbes "Ausbilden von Tieren" aus. Sie müssen für ihre Tätigkeit viel Geduld im Umgang mit Hunden sowie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein mitbringen.

Hundetrainer*innen arbeiten beim Abrichten der Hunde mit verschiedenen Geräten und Hindernissen wie Treppen, Stufen, Leitern, Stegen, Wippen, Gerüsten, Flatterplanen, Maschinen, Autos, Höhlen, Kleiderpuppen etc.
Beim Training legen sie den Hunden zeitweise Leine, Beißkorb/Maulkorb und Brustgeschirr an und teilen zur positiven Verstärkung Belohnungsfutter aus. Sie stellen den Hunden Futternäpfe, Wassernäpfe und Spielzeug (z. B. Schnur- und Schleuderbälle) zur Verfügung.

Hundetrainer*innen führen aber auch Verwaltungsarbeiten durch und arbeiten dabei mit unterschiedlichen Büro- und Kommunikationsgeräten, Computern, Laptops, Mobiltelefonen und verwenden Büro- und Verwaltungssoftware. Sie lesen Fachbücher und Zeitschriften, Onlineforen und verwenden unterschiedliche Werbematerialien.

Hundetrainer*innen arbeiten in den Räumlichkeiten und auf Trainingsplätzen von Hundeschulen und Zuchtvereinen von Rassehunden oder auf Abrichteplätzen bei Polizei, Bundesheer und Rettungsdiensten. Viele Hundetrainer*innen üben ihren Beruf selbstständig im Rahmen eines freien Gewerbes "Tiertrainer*in" aus, manchmal sind sie dabei auch nebenberuflich tätig.

Hundetrainer*innen arbeiten eigenständig sowie mit Berufskolleg*innen, Hundebesitzer*innen und Hundeführer*innen zusammen und stehen in Kontakt mit Mitarbeiter*innen von Rettungsdiensten und polizeilichen Sondereinheiten.

  • Grundausbildung durchführen, Grundkurse abhalten
  • Spezial- oder weiterführenden Kurse abhalten (z. B. Fährtensuche, Schutzhund-Ausbildung)
  • Hundestaffeln für Spezialeinsätze ausbilden (z. B. im Bereich Drogenfahndung, Spurensuche, Bergrettung)
  • Hunde zu Blindenhunden ausbilden
  • verbale (= Rufzeichen) und nonverbale Kommandos (= Handzeichen) an die Hundehalter*innen vermitteln
  • Hundebesitzer*innen in Fragen der Hundehaltung beraten
  • die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Tierhaltung und Abrichtung kennen und anwenden
  • allgemeine Hundeschulen
  • Hundeschulen für spezielle Rassehunde (z. B. Rottweiler, Schäferhunde)
  • Hundeabrichtungsvereine
  • Hundeabrichtungseinheiten bei Polizei oder (Berg-)Rettung
  • selbstständig als Tiertrainer*in

Der Beruf Hundetrainer*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • bestimmte Hunderassen
  • Spezialausbildungen: Blindenhunde, Lawinensuchhunde, Wachhunde etc.

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Veterinärmedizin